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Mein Heizkessel hat ein Baujahr vor dem 1.10.1978, muss der Kessel deshalb zum 31.12.2006 bzw. 31.12.2008 ausgetauscht werden ?
Grundsätzlich stimmt diese Forderung der EnEV, allerdings besteht keine Austauschpflicht, wenn der Eigentümer das Anwesen zum Zeitpunkt der Einführung der EnEV selbst bewohnt hat und im Anwesen nicht mehr als zwei Wohnungen sind.
Bei einem späteren Eigentümerwechsel muss dieser Kessel jedoch innerhalb von zwei Jahren ausgetauscht werden.
Der Austausch wird durch den Bezirkskaminkehrermeister (BKM) ab 2007 bzw. 2009 überprüft.
"Das Kaminkehrerhandwerk führt für Sie eine kostengünstige und neutrale Energieberatung durch"
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