Prüfintervalle des Schornsteinfegers / Kaminkehrers Um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen, hat der Staat die Messintervalledes Kaminkehrers bei bestimmten Anlagen. Es gibt eine detaillierte Übersicht der Überprüfungs- und Messfristen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen
Gleiches gilt für Holz-, Pellet- und Kohleheizungen und auch für kleine Kamin- und Schwedenöfen.
Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Kaminkehrers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen rund um dieses Dokument zusammengestellt.
Nachfolgend können Sie eine Übersicht über die nach der neuen 1.BImSchV geforderteten Schornsteinhöhen herunterladen Weitere interessante Informationen rund um das Handwerk
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